Individualprophylaxe bei Kindern

Besonders viel Zeit nehmen wir uns für unsere kleinen Patienten. Dabei geht es uns vor allem darum, durch individuelle Prophylaxemassnahmen das Entstehen von Karies von Anfang an zu vermeiden. Sollten „Karius und Baktus“ jedoch dennoch mal zuschlagen, wird die Behandlung in einer lockeren, spielerischen Atmosphäre durchgeführt.
Während bei gesetzlich versicherten Patienten über 18 Jahre alle vorbeugenden
Massnahmen Privatleistung sind, werden bei Kindern und Jugendlichen ab dem 6. Lebensjahr bis zur oben genannten Altersbeschränkung wenigstens einige Massnahmen von den gesetzlichen Kassen übernommen. Zu unserer Individualprophylaxe (IP) gehören:
Eingehende Untersuchung der Mundhygienesituation halbjährlich ab dem 6. Lebensjahr
Ausführliche Beratung zur Mundhygiene halbjährlich ab dem 6. Lebensjahr
Fluoridierung mit Zahnlacken halbjährlich ab dem 3. Lebensjahr, bei erhöhtem Kariesrisiko auch vierteljährlich Fissurenversiegelung der 1. und 2. bleibenden Backenzähne ab Zahndurchbruch Alle weiteren, bei den Erwachsenen erläuterten Massnahmen müssen auch bei gesetzlich versicherten Kindern privat bezahlt werden.
Die Ausnahme in der Dental-Suite ist die Fluoridlackversiegelung — diese wird bei allen unseren Kindern und Jugendlichen, welche regelmässig vierteljährlich zur Kontrolluntersuchung kommen, unabhängig von der jeweiligen Abrechenbarkeit, auch vierteljährlich durchgeführt.